außerparlamentarisch

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außerparlamentarisch

Definition, Bedeutung

  • linksrevolutionäre, meist jugendliche politische Gruppen
  • nicht im Parlament vertreten, außerhalb des Parlaments; außerparlamentarische Opposition

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'außerparlamentarisch' trennt man wie folgt:

  • au|ßer|par|la|men|ta|risch
(Definition ergänzt von Samia am 01.05.2019)
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