Aufbahrung

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Aufbahrung

Definition, Bedeutung

  • Aufbahrung ist das offene Ausstellen eines Verstorbenen während eines gesetzlich bestimmten oder eines behördlich genehmigten Zeitraumes in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten vor der Beerdigung auf einer Totenbahre oder in einem Sarg.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aufbahrung' trennt man wie folgt:

  • Auf|bah|rung
(Definition ergänzt von Max am 03.03.2019)

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Begriffe mit Aufbahrung

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