Aufbahrung
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Aufbahrung
Definition, Bedeutung
- Aufbahrung ist das offene Ausstellen eines Verstorbenen während eines gesetzlich bestimmten oder eines behördlich genehmigten Zeitraumes in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten vor der Beerdigung auf einer Totenbahre oder in einem Sarg.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Aufbahrung' trennt man wie folgt:
- Auf|bah|rung
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