Aufenthaltserlaubnis
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Aufenthaltserlaubnis
Definition, Bedeutung
Mit Aufenthaltserlaubnis wird ein befristeter Aufenthaltstitel bezeichnet, der für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilt wird (§ 7 AufenthG). Die Aufenthaltserlaubnis wird in Deutschland nach Einreise erteilt, so dass Voraussetzung für die Erteilung i.d.R. ein Visum ist (§ 5 Abs. 2 AufenthG; § 39 AufenthV). Dabei müssen schon bei Beantragung des Visums die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis maßgeblichen Angaben gemacht werden.Als Zweck bzw. Grund kommen z.B. in Betracht Ausbildung, Erwerbstätigkeit, familiäre und humanitäre Gründe.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Aufenthaltserlaubnis' trennt man wie folgt:
- Auf|ent|halts|er|laub|nis
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