Aufenthaltserlaubnis

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Aufenthaltserlaubnis

Definition, Bedeutung

Mit Aufenthaltserlaubnis wird ein befristeter Aufenthaltstitel bezeichnet, der für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilt wird (§ 7 AufenthG). Die Aufenthaltserlaubnis wird in Deutschland nach Einreise erteilt, so dass Voraussetzung für die Erteilung i.d.R. ein Visum ist (§ 5 Abs. 2 AufenthG; § 39 AufenthV). Dabei müssen schon bei Beantragung des Visums die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis maßgeblichen Angaben gemacht werden.

Als Zweck bzw. Grund kommen z.B. in Betracht Ausbildung, Erwerbstätigkeit, familiäre und humanitäre Gründe.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aufenthaltserlaubnis' trennt man wie folgt:

  • Auf|ent|halts|er|laub|nis
(Definition ergänzt von Lindsay am 02.03.2019)
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