Aufführungsrecht

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Aufführungsrecht

Definition, Bedeutung

  • Das Aufführungsrecht ist das aus der Schöpfungsleistung resultierende Recht eines Urhebers, sein Werk selbst öffentlich aufzuführen oder durch Dritte aufführen zu lassen bzw.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aufführungsrecht' trennt man wie folgt:

  • Auf|füh|rungs|recht
(Definition ergänzt von Theo am 07.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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