Aufführungsrecht
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Aufführungsrecht
Definition, Bedeutung
- Das Aufführungsrecht ist das aus der Schöpfungsleistung resultierende Recht eines Urhebers, sein Werk selbst öffentlich aufzuführen oder durch Dritte aufführen zu lassen bzw.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Aufführungsrecht' trennt man wie folgt:
- Auf|füh|rungs|recht
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