Aufhebung
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Aufhebung
Definition, Bedeutung
- 1. Herbeiführung der Unwirksamkeit von Staatsakten. 2. Im Eherecht gerichtliche Aufhebung der Ehe, kann im Wege der Aufhebungsklage erstrebt werden aus Gründen, die bereits zur Zeit der Eheschließung vorgelegen haben. 3. Im Prozessrecht ist die Aufhebung eine gerichtliche Entscheidung im Rechtsmittelverfahren durch Gerichte höherer Instanz.
- Beendigung, Abschaffung von etwas vorher Vorhandenem ::a Verwaltungsakt: die Möglichkeit, Verwaltungsakte nach ihrem Erlass zu beseitigen; etwas offiziell für beendet erklärenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebung_(Verwaltungsakt) Aufhebung als Verwaltungsakt :::a Islam: ein Verfahren der islamischen Rechtswissenschaft, mit dem Texte oder Vorschriften des Korans oder des Hadith verändert, aufgehoben oder gestrichen werden können.http://de.wikipedia.org/wiki/Abrogation_(Islam) Verwaltungsakt im Islam (Abrogation) ::b Rechtswesen: Beendigung der Ehehttp://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebung_(Ehe) Eheaufhebung
- das Aufheben; aufhebung eines Gesetzes
- veraltet: Inhaftierung
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Aufhebung' trennt man wie folgt:
- Auf|he|bung
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