Auflagenbeschluss

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Auflagenbeschluss

Definition, Bedeutung

Als Auflagenbeschluss wird ein Hinweisbeschluss bezeichnet, mit dem das Gericht die Erfüllung bestimmter Auflagen anordnet, z.B. die Erläuterung bestimmter Positionen in der Klageschrift oder die Vorlage bestimmter Urkunden.

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(Definition ergänzt von Wiebke am 26.02.2019)

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