Auflassung

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Auflassung

Definition, Bedeutung

Unter Auflassung versteht das Gesetz nach der Definition in § 925 BGB die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einem inländischen Grundstück übertragen werden soll. Diese Einigung (Auflassung) muss in Anwesenheit der Vertragsbeteiligten in Deutschland vor einem hier ansässigen Notar erklärt werden, im Ausland vor einem deutschen Konsularbeamten. Möglich ist die Auflassung allerdings auch in einem gerichtlichen Vergleich oder in einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan. Zu beachten ist jedoch, dass es zur endgültigen Eigentumsübertragung dann noch der Eintragung im Grundbuch bedarf.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Auflassung' trennt man wie folgt:

  • Auf|las|sung

Beispielsätze mit dem Begriff 'Auflassung'

  • Aber diese Bewegung würde nicht das Mittel des Wirkens sein, sondern nur ein beobachtbares äußerliches Symptom eines nicht zu beobachtenden innerlichen Nervenprozesses, der allein die wahrhaft wirksame Kraft der Erregung für die Seele besitzt, und in welchem wir qualitative Verschiedenheiten nicht für unmöglich halten dürfen, obgleich sie sich für unsere naturwissenschaftliche Auflassung äußerlich nur in formell verschiedenen, qualitativ aber gleichartigen Bewegungszuständen ausdrücken.Quelle: Rudolf Hermann Lotze: Medizinische Psychologie
(Definition ergänzt von Ava am 30.04.2019)

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