aufnahmeprüfung

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aufnahmeprüfung

Definition, Bedeutung

  • Eine Aufnahmeprüfung (in österreichischem Deutsch: Aufnahmsprüfung) soll sicherstellen, dass ein Lernender die Voraussetzungen für eine Lehrveranstaltung mitbringt.
  • Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung dafür ist, dass man für eine Ausbildung zugelassen wird
  • Prüfung, um die Eignung nachzuweisen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'aufnahmeprüfung' trennt man wie folgt:

  • Auf|nah|me|prü|fung
(Definition ergänzt von Marten am 20.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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