Aufsandungserklärung

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Aufsandungserklärung

Definition, Bedeutung

  • Unter Aufsandungserklärung versteht das österreichische Grundbuchsrecht ( Abs. 1 lit. b GBG) eine notariell oder gerichtlich beglaubigte, "ausdrückliche" Erklärung einer Person, dass sie in die grundbücherliche Eintragung einer vertraglichen Änderung ihrer Rechte einwilligt.

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(Definition ergänzt von Paula am 04.05.2019)
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