Aufsichtsbehörde

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Aufsichtsbehörde

Definition, Bedeutung

  • Der Begriff Aufsichtsbehörde bezeichnet in erster Linie ein Gremium oder eine Organisation des Staates, welche eine Aufsichtsfunktion über privatrechtliche oder andere staatliche Institutionen ausübt.
  • staatliche Einrichtung, die die Aufsichtsfunktionen über andere staatliche Einrichtungen oder private Institutionen ausübt und diesen gegenüber weisungsbefugt ist
  • Stelle der öffentlichen Verwaltung, die für die Dienst– und Fachaufsicht zuständig ist, gewährleistet, dass Arbeitsaufläufe korrekt ausgeführt werden; aufsichtsbehörde für Kernkraftwerke

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aufsichtsbehörde' trennt man wie folgt:

  • Auf|sichts|be|hör|de
(Definition ergänzt von Maren am 12.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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