Aufstiftung
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Aufstiftung
Definition, Bedeutung
Von Aufstiftung = Hochstiftung spricht man, wenn ein Täter der schon Grundelikt entschlossen ist, angestiftet wird einen Qualifikationstatbestand zu verwirklichen.Beispiel: Wie zuvor, B will in eine Tankstelle einbrechen hat aber von sich aus schon vor, keine Pistole mitzunehmen. Als er dies dem E erzählt, fragt der ihn, ob er spinnt, so ein "Ding" ohne Pistole machen zu wollen. Daraufhin besorgt sich B eine Pistole und begeht den Einbruch.
Der Aufstifter wird wegen Anstiftung zum qualifizierten Delikt (z.B. wegen Anstiftung zum Diebstahl mit Waffen) verurteilt.
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige