Aufstiftung

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Aufstiftung

Definition, Bedeutung

Von Aufstiftung = Hochstiftung spricht man, wenn ein Täter der schon Grundelikt entschlossen ist, angestiftet wird einen Qualifikationstatbestand zu verwirklichen.
Beispiel: Wie zuvor, B will in eine Tankstelle einbrechen hat aber von sich aus schon vor, keine Pistole mitzunehmen. Als er dies dem E erzählt, fragt der ihn, ob er spinnt, so ein "Ding" ohne Pistole machen zu wollen. Daraufhin besorgt sich B eine Pistole und begeht den Einbruch.

Der Aufstifter wird wegen Anstiftung zum qualifizierten Delikt (z.B. wegen Anstiftung zum Diebstahl mit Waffen) verurteilt.

Anzeige

(Definition ergänzt von Romy am 07.04.2019)

Anzeige

Anzeige

Anzeige