auftragnehmer

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auftragnehmer

Definition, Bedeutung

  • Auftragnehmer ist ein Begriff, der in der deutschen Rechtssprache - nicht ganz präzise - bei verschiedenen Vertragstypen, etwa beim Dienstvertrag (eigentlich: Dienstherr und Dienstverpflichteter) oder Werkvertrag (eigentlich Unternehmer und Besteller), zur Bezeichnung desjenigen Vertragspartners verwendet wird, der sich zur Erbringung überwiegend nichtgeldlicher Leistungen gegenüber dem anderen Vertragspartner, dem Auftraggeber, verpflichtet hat.
  • jmd., der einen Auftrag übernimmt oder übernommen hat

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'auftragnehmer' trennt man wie folgt:

  • Auf|trag|neh|mer
(Definition ergänzt von Ela am 18.03.2019)
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