Auftragsbestätigung

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Auftragsbestätigung

Definition, Bedeutung

  • Nach DIN 69905 ist die Auftragsbestätigung (kurz AB) die „Mitteilung über die Annahme eines Auftrages“.
  • Wirtschaft: Mitteilung über die Annahme eines Auftrages

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Auftragsbestätigung' trennt man wie folgt:

  • Auf|trags|be|stä|ti|gung
(Definition ergänzt von Hannes am 11.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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