Auftragsverwaltung
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Auftragsverwaltung
Definition, Bedeutung
- Auftragsverwaltung (auch Bundesauftragsverwaltung) findet statt, wenn öffentliche Verwaltungsaufgaben des Staates durch untergeordnete Träger der Öffentlichen Verwaltung im Auftrag von übergeordneten Trägern übernommen werden.
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