Aufwandsentschädigung
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Aufwandsentschädigung
Definition, Bedeutung
- Ausgleich für entstandene Kosten
- Eine Aufwandsentschädigung stellt die Deckung der Mittel dar, die für die Erbringung einer Leistung notwendig sind.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Aufwandsentschädigung' trennt man wie folgt:
- Auf|wands|ent|schä|di|gung
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