Aufwendungsausgleichsgesetz

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Aufwendungsausgleichsgesetz

Definition, Bedeutung

  • Das deutsche Aufwendungsausgleichsgesetz regelt seit 2006, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgebern die Kosten für Entgeltfortzahlungen und Mutterschaftsleistungen erstattet werden (Ausgleichsverfahren) und wie die Erstattungen auf die Gesamtheit der Arbeitgeber finanziell verteilt werden (Umlageverfahren).

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(Definition ergänzt von Amelia am 01.03.2019)

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