Augenschein

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Augenschein

Definition, Bedeutung

Augenschein bezeichnet

  • allgemein die Besichtigung bzw. sinnliche Wahrnehmung eines Gegenstandes oder Vorgangs,
  • im Recht die sinnliche Wahrnehmung beweiskräftiger Tatsachen durch den Richter. Der richterliche Augenschein ist ein Beweismittel (vgl. §§ 144, 371f. ZPO, 86 StPO, 96 Absatz 1 VwGO, 81 Absatz 1 FGO, 118 Absatz 1 SGG, 15 Absatz 1 FGG) im deutschen Gerichtsverfahren. Augenschein bedeutet dabei nicht nur betrachten, sondern jede unmittelbare sinnliche Wahrnehmung eines Gegenstands, sei es durch Sehen, Hören, Fühlen oder gar Schmecken und Riechen.

Der Beweis durch Augenschein wird durch die Angabe der zu beweisenden Tatsache und durch die Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins angetreten.

Die Beweisaufnahme erfolgt durch das Gericht oder einen beauftragten oder ersuchten Richter. Dabei kann angeordnet werden, dass ein Sachverständiger hinzuzuziehen ist.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Augenschein' trennt man wie folgt:

  • Au|gen|schein

Beispielsätze mit dem Begriff 'Augenschein'

  • Den Verzweifelten, den Traurigen, den Hypochondrischen, sie alle glauben wir um ihrer Stimmung willen diesem Gebiete noch nicht verfallen; sie berühren es auch dann noch nicht, wenn sie über den Zusammenhang der Welt, dessen Vorstellung dem Zusammenhang unsers alltäglichen Lebens so fern liegt, die abscheulichsten Ansichten ausbilden, aber sie betreten es sogleich, sobald der Fortgang ihres Leidens sie zu Irrungen über das fortreißt, was in ihrer nächsten Umgebung dem Augenschein offen liegt.Quelle: Analyse der Phobie eines fünfjährigen Knaben - Sigmund Freud
  • Ich gewann indeß Zeit, die Stadt und ihre Merkwürdigkeiten näher in Augenschein zu nehmen.Quelle: Charles Dickens - Londoner Skizzen - Sketches by Boz
  • Stimmungen der Bitterkeit und des Hohnes, die auf unsere ganze Weltansicht ein ebenso ungerechtes als trübes Licht werfen, halten wir noch für verzeihliche Capricen; wird doch durch sie höchstens der sittliche Wert des Lebens, nicht die historische Genauigkeit seiner Wahrnehmung zerstört! So kommt es, dass in unserer Vorstellung von psychischen Krankheiten, auch dann, wenn wir systematisch die Verstörungen des Gemüts unter sie mit aufnehmen, doch das Bild des Verstandeswahnsinns stillschweigend vorherrscht, und dass wir erst da das Gebiet jener Krankheiten beginnen lassen, wo eine geistige Zerrüttung, mag sie nun im Gemüt oder auf andern Wegen begonnen haben, sich bis zum Widerspruch gegen den Augenschein der Erfahrung steigert.Quelle: Rudolf Hermann Lotze: Medizinische Psychologie
(Definition ergänzt von Emanuel am 11.04.2019)
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