Ausbildungsunterhalt

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Ausbildungsunterhalt

Definition, Bedeutung

Mit Ausbildungsunterhalt wird der Unterhalt bezeichnet, der vom Pflichtigen gemäß Â§ 1575 BGB wegen einer ehebedingt abgebrochenen oder nicht aufgenommenen Ausbildung des Berechtigten zu zahlen ist.

Anzeige

(Definition ergänzt von Catrin am 16.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

Anzeige

Anzeige

Anzeige