Ausbildungsvertrag
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Ausbildungsvertrag
Definition, Bedeutung
- Architektur: Balkon
- durch Gitter oder halbhohe Mauer abgeschlossener Vorbau eines Hauses im oberen Stockwerk
- Ein Balkon (alˈkõ auch alˈkɔŋ, besonders süddt./österr./schweiz. auch alˈkoːn; Plural Balkons oder Balkone, als Sammelbegriff Balkonage balkoːnɑʃɘ) ist eine Plattform an einem Gebäude, die über dem Geländeniveau liegt und aus dem Baukörper herausragt.
- einen schönen Busen haben
- erhöhter Teil des Zuschauerraums, unterster Rang
- Offener Vorbau an einem Gebäude, getragen von vorspringenden Trägern, meistens mit eingefasstem Geländer.
- Theater, Kino, Konzertsaal: Balkon, Rang
- Vor Beginn einer Ausbildung muss ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag unterschreiben. Er regelt Ausbildungszeit und -ort, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Ausbildungsvergütung.
Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Ausbildungsvertrag' trennt man wie folgt:
- Aus|bil|dungs|ver|trag
(Definition ergänzt von Charlie am 18.03.2019)
Anzeige
Anzeige
Anzeige