Ausbildungsvertrag

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Ausbildungsvertrag

  • Definition, Bedeutung

    • Architektur: Balkon
    • durch Gitter oder halbhohe Mauer abgeschlossener Vorbau eines Hauses im oberen Stockwerk
    • Ein Balkon (alˈkõ auch alˈkɔŋ, besonders süddt./österr./schweiz. auch alˈkoːn; Plural Balkons oder Balkone, als Sammelbegriff Balkonage balkoːnɑʃɘ) ist eine Plattform an einem Gebäude, die über dem Geländeniveau liegt und aus dem Baukörper herausragt.
    • einen schönen Busen haben 
    • erhöhter Teil des Zuschauerraums, unterster Rang
    • Offener Vorbau an einem Gebäude, getragen von vorspringenden Trägern, meistens mit eingefasstem Geländer.
    • Theater, Kino, Konzertsaal: Balkon, Rang
  • Vor Beginn einer Ausbildung muss ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag unterschreiben. Er regelt Ausbildungszeit und -ort, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Ausbildungsvergütung.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ausbildungsvertrag' trennt man wie folgt:

  • Aus|bil|dungs|ver|trag

(Definition ergänzt von Charlie am 18.03.2019)

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