Ausfallquote

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Ausfallquote

  • Definition, Bedeutung

    • zahlreiche; sehr viel / viele 
  • Meßgröße für den erwarteten, durchschnittlichen Verlust eines Gläubigers (Bank) pro aushaftenden Kredit (Forderung) im Falle eines Ausfalles des Schuldners (Kreditnehmers). Stellt jenen prozentualen Betrag der ursprünglichen Kreditsumme dar, den ein Gläubiger im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zurückerhält. Einer von insgesamt vier Risikoparametern zur Festlegung der Bonitätsgewichte im fortgeschrittenen IRB-Ansatz nach Basel II. Englisch: Loss Given Default (LGD).

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(Definition ergänzt von Noelia am 06.03.2019)

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