Ausflugsfahrt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Ausflugsfahrt
Definition, Bedeutung
- Ausflugsfahrten sind eine Form des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen. Der Begriff ist in § 48 Abs 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert.
Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Ausflugsfahrt' trennt man wie folgt:
- Aus|flugs|fahrt
Anzeige
Anzeige
Anzeige