Ausfuhrverbot
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Ausfuhrverbot
Definition, Bedeutung
- Exportverbot; antike Kunstschätze unterliegen einem ausfuhrverbot
- Politische Maßnahme im Außenhandel in Form des Verbotes, bestimmte Güter zu exportieren. Häufig auch auf bestimmte Länder bezogen.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Ausfuhrverbot' trennt man wie folgt:
- Aus|fuhr|ver|bot
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