Ausfuhrverbot

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Ausfuhrverbot

Definition, Bedeutung

  • Exportverbot; antike Kunstschätze unterliegen einem ausfuhrverbot
  • Politische Maßnahme im Außenhandel in Form des Verbotes, bestimmte Güter zu exportieren. Häufig auch auf bestimmte Länder bezogen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ausfuhrverbot' trennt man wie folgt:

  • Aus|fuhr|ver|bot
(Definition ergänzt von Mattes am 01.03.2019)
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Begriffe mit Ausfuhrverbot

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