Ausgabenbericht
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Ausgabenbericht
Definition, Bedeutung
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat neue Ausgaben in der Höhe von CHF 0.3 Mio. bis CHF 1,5 Mio. in Form eines Ausgabenberichts (über neue Ausgaben unter dem Wert von CHF 0,3 Mio. kann der Regierungsrat in eigener Kompetenz entscheiden). Gegen den Grossratsbeschluss zum Ausgabenbericht kann kein Referendum ergriffen werden. Vgl. RatschlagAnzeige
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