Ausgleichsabgabe
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Ausgleichsabgabe
Definition, Bedeutung
- Die Ausgleichsabgabe, auch als Schwerbehinderten-Abgabe oder Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe bezeichnet, müssen in Deutschland Arbeitgeber, die nicht die im SGB IX gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen, an das für ihren Sitz zuständige Integrationsamt entrichten.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Ausgleichsabgabe' trennt man wie folgt:
- Aus|gleichs|ab|ga|be
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