Ausgleichsabgabe

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Ausgleichsabgabe

Definition, Bedeutung

  • Die Ausgleichsabgabe, auch als Schwerbehinderten-Abgabe oder Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe bezeichnet, müssen in Deutschland Arbeitgeber, die nicht die im SGB IX gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen, an das für ihren Sitz zuständige Integrationsamt entrichten.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ausgleichsabgabe' trennt man wie folgt:

  • Aus|gleichs|ab|ga|be
(Definition ergänzt von Gregor am 15.04.2019)

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