Ausgleichsanspruch

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Ausgleichsanspruch

Definition, Bedeutung

Mit Ausgleichsanspruch wird der Anspruch der Handelsvertreter gemäß Â§ 89b HGB auf Zahlungen bezeichnet, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist, und der Vertragspartner (z.B. die Versicherung) aus den vermittelten Verträgen weiterhin Vorteile hat (Abs. 1 Nr. 1), dem Vertreter durch die Beendigung Provisionen aus bereits abgeschlossenen Geschäften entgehen (Abs. 1 Nr. 2) oder ein Ausgleich billig ist (Abs. 1 Nr. 3).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ausgleichsanspruch' trennt man wie folgt:

  • Aus|gleichs|an|spruch
(Definition ergänzt von Arian am 03.03.2019)

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