Aushilfe

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Aushilfe

Definition, Bedeutung

Von einer Aushilfe im Sinne des Arbeitsrechts spricht man, wenn eine/ein ArbeitnehmerIn von Anfang an zu dem Zweck eingestellt wird, einen vorübergehenden Bedarf an Arbeitskräften abzudecken, der durch einen zusätzlichen Anfall von Arbeit oder den Ausfall von Stammkräften entstanden ist (BAG v. 25.11.1992 AP Nr. 150 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag).

Die Einstellung zur Aushilfe kann befristet werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aushilfe' trennt man wie folgt:

  • Aus|hil|fe

Beispielsätze mit dem Begriff 'Aushilfe'

  • Die Beginen spannen, webten, nähten und wuschen, sie kamen in die Häuser der Bürger zur Aushilfe im Haushalt, sie beschäftigten sich mit jeder Art weiblicher Handarbeit und konnten, weil sie umsonst wohnten, niemanden als sich selbst zu versorgen hatten und ihre Bedürfnisse sehr bescheidene waren, mit dem geringsten Lohn zufrieden sein.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
(Definition ergänzt von Neven am 10.03.2019)
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Begriffe mit Aushilfe

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