Auskultator

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Auskultator

Definition, Bedeutung

  • Der Auskultator (lat. Zuhörer, von lat. auscultare – (eifrig) zuhören, (ab)horchen, siehe auch Auskultation) war die Bezeichnung für die unbezahlte erste gerichtliche Ausbildungsstufe für Juristen nach der Universität.

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(Definition ergänzt von Anton am 02.03.2019)
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