ausländerrecht

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ausländerrecht

Definition, Bedeutung

  • Das Ausländerrecht bzw. „Fremdenrecht” wie es der österreichische Gesetzgeber nennt, ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. Regelungen, die nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern nur an andere Merkmale (wie etwa den Wohnsitz) anknüpfen, fallen hingegen nicht unter den Begriff. Dies gilt etwa für Regelungen des Steuerrechts oder des Familienrechts mit Auslandsbezug, die nur an einen Wohnsitz anknüpfen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'ausländerrecht' trennt man wie folgt:

  • Aus|län|der|recht
(Definition ergänzt von Pascal am 18.02.2019)
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