auslagenpauschale

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auslagenpauschale

Definition, Bedeutung

  • Die Auslagenpauschale ist eine in dem in Deutschland seit dem 1. Juli 2004 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelte Pauschale, die die Entgeltung der einem Rechtsanwalt bei der Bearbeitung einer Angelegenheit angefallenen Auslagen für Porti, Telefonate etc.

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(Definition ergänzt von Nina am 08.03.2019)

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