Ausland

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Ausland

Definition, Bedeutung

  • alle oder einige andere LandLänder, Gebiet außerhalb der Landesgrenzen
  • Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land”) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland.
  • nicht zum eigenen Staat gehörendes Gebiet, Land, dessen Staatsangehörigkeit man nicht besitzt, fremdes Land; Ggs. Inland; gute Beziehungen zum ausland unterhalten; im ausland leben; ins ausland reisen
  • Recht, Einkommensteuer: Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der ihr zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden
  • Recht, Umsatzsteuer: Gebiet die nicht in der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme von Büsingen, der Insel Helgoland, den Freihäfen, der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören.
  • Recht, Zoll: Gebiete die nicht zum Zollgebiet des eigenen Landes (bzw. bei Deutschland und Österreich der EU) gehören. Das Zollgebiet unterscheidet sich bei den EU Ländern und bei der Schweiz vom Staatsgebiet.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ausland' trennt man wie folgt:

  • Aus|land
(Definition ergänzt von Dorothea am 10.04.2019)
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