ausmieten

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ausmieten

Definition, Bedeutung

  • Landwirtschaft: FeldfruchtFeldfrüchte aus der Miete herausnehmen
  • schweizerisch: soviel wie vermieten
  • österreichisch: den Mieter (gegen Abfindung) veranlassen, sein Nutzungsrecht aufzugeben, zwecks Neuvermietung, Sanierung, Eigennutzung oder Abriss der Liegenschaft

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(Definition ergänzt von Svenja am 01.03.2019)
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