Ausnahmegenehmigung
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Ausnahmegenehmigung
Definition, Bedeutung
Bei Ausnahmegenehmigungen muss der Antragsteller die Gründe für die Ausnahme darlegen. Die Amtsaufklärungspflicht reicht nicht soweit, dass die Behörde selbständig nach Gründen suche müsste.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Ausnahmegenehmigung' trennt man wie folgt:
- Aus|nah|me|ge|neh|mi|gung
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