Ausnahmegenehmigung

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Ausnahmegenehmigung

Definition, Bedeutung

Bei Ausnahmegenehmigungen muss der Antragsteller die Gründe für die Ausnahme darlegen. Die Amtsaufklärungspflicht reicht nicht soweit, dass die Behörde selbständig nach Gründen suche müsste.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ausnahmegenehmigung' trennt man wie folgt:

  • Aus|nah|me|ge|neh|mi|gung
(Definition ergänzt von Hanna am 20.02.2019)

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