ausschließbarkeit

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ausschließbarkeit

Definition, Bedeutung

  • Ausschließbarkeit ist die Eigenschaft eines wirtschaftswissenschaftlichen Gutes, dass potenzielle Nutzer nötigenfalls vom Konsum ausgeschlossen, Eigentumsrechte also durchgesetzt werden können.

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(Definition ergänzt von Marieke am 04.03.2019)
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