ausschlussfrist

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ausschlussfrist

Definition, Bedeutung

  • 1. Die Bestimmung eines festgelegten Zeitraums, innerhalb dessen eine Handlung vorgenommen werden muss, wenn nicht ein bestimmter Rechtsanteil eintreten soll. 2. Im Arbeitsrecht hingegen die Frist, nach deren Ablauf die Geltendmachung eines Anspruchs oder die Ausübung eines Gestaltungsrechts ausgeschlossen ist. Solche Ausschlußfristen werden im Arbeitsrecht häufig vereinbart, da die üblichen Verjährungsfristen zu lang erscheinen.
  • Als Ausschlussfrist (oder auch Verfallsfrist genannt) wird im deutschen Zivilrecht (Entsprechendes gilt für das Österreichische Zivilrecht, in der Schweiz werden die entsprechenden Fristen Verwirkungsfristen genannt) eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf Ansprüche, aber auch Rechte (auch Gestaltungsrechte) erlöschen bzw.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'ausschlussfrist' trennt man wie folgt:

  • Aus|schluss|frist
(Definition ergänzt von Kirill am 09.03.2019)

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