Ausschreibung

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Ausschreibung

Definition, Bedeutung

  • Bekanntgabe des Gegenstandes und der Bedingungen einer beabsichtigten Beschaffung von Sachgütern mit der Aufforderung, Lieferangebote abzugeben. Eine Ausschreibung wird vor Allem bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Behörden angewendet. Bei der öffentlichen Ausschreibung wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe öffentlich bekannt gemacht, so dass sich jeder Lieferer um den Auftrag bewerben kann. Bei einer beschränkten Ausschreibung geht die Aufforderung nur einem beschränkten Kreis von Lieferanten zu.
  • Bekanntmachung, in der etwas ausgeschrieben ist
  • Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potenzielle Bieter aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ausschreibung' trennt man wie folgt:

  • Aus|schrei|bung
(Definition ergänzt von Milan am 05.04.2019)
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