aussenstehender

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aussenstehender

Definition, Bedeutung

  • jmd., der nicht zur Familie, nicht zu einer Gemeinschaft, Gruppe gehört, der nicht über deren Angelegenheiten Bescheid weiß; was wir hier reden, ist nicht für Außenstehende / außen Stehende bestimmt; ich als Außenstehender / außen Stehender kann das nicht beurteilen; für einen Außenstehenden / außen Stehenden ist das unbegreiflich

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(Definition ergänzt von Lana am 10.04.2019)

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