Aussonderung

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Aussonderung

Definition, Bedeutung

  • Von einer Aussonderung spricht man im Schuldrecht, wenn der Schuldner ein Exemplar einer geschuldeten Gattungsschuld von den anderen Exemplaren trennt und damit eine Konkretisierung herbeiführt.
  • das Aussondern; das Ausgesondertwerden

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aussonderung' trennt man wie folgt:

  • Aus|son|de|rung
(Definition ergänzt von Ecrin am 09.03.2019)
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