Aussonderung
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Aussonderung
Definition, Bedeutung
- Von einer Aussonderung spricht man im Schuldrecht, wenn der Schuldner ein Exemplar einer geschuldeten Gattungsschuld von den anderen Exemplaren trennt und damit eine Konkretisierung herbeiführt.
- das Aussondern; das Ausgesondertwerden
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Aussonderung' trennt man wie folgt:
- Aus|son|de|rung
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