Aussonderungsberechtigte

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Aussonderungsberechtigte

Definition, Bedeutung

Als Aussonderungsberechtigte werden Dritte bezeichnet, die aufgrund eines dinglichen oder persönliches Recht an einem Gegenstand geltend machen können, dass dieser nicht zur Insolvenzmasse gehört. Die Aussonderungsberechtigung führt zu einem Anspruch auf Herausgabe des Gegenstandes. Die Aussonderungsberechtigten sind keine Insolvenzgläubiger.

Ist der Gegenstand nicht mehr beim Schuldner vorhanden besteht unter Umständen ein Anspruch auf Ersatzaussonderung gemäß Â§ 48 InsO.

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(Definition ergänzt von Joanna am 21.03.2019)

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