Aussteuer

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Aussteuer

Definition, Bedeutung

Als Mitgift (auch als Aussteuer oder Heiratsgut bezeichnet) werden Güter bezeichnet, die die Braut mit in die Ehe bringt.

Allgemeiner formuliert handelt es sich bei der Mitgift um eine kulturell festgelegte Form des Gabentransfers anlässlich einer Heirat. Die Gaben werden vom Vater bzw. der Verwandtschaftsgruppe der Braut an den Vater bzw. die Verwandtschaftsgruppe des Bräutigams oder aber an das Ehepaar selbst übergeben.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aussteuer' trennt man wie folgt:

  • Aus|steu|er

Beispielsätze mit dem Begriff 'Aussteuer'

  • – Aus dieser menschlichen Eigentümlichkeit ist es auch zu erklären, daß Frauen, welche arme Mädchen waren, sehr oft anspruchsvoller und verschwenderischer sind, als die, welche eine reiche Aussteuer zubrachten; indem meistenteils die reichen Mädchen nicht bloß Vermögen mitbringen, sondern auch mehr Eifer, ja, angeerbten Trieb zur Erhaltung desselben, als arme.Quelle: Arthur Schopenhauer - Aphorismen
(Definition ergänzt von Johanna am 02.04.2019)
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