Auswärtiges Amt

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Auswärtiges Amt

Definition, Bedeutung

  • Das Auswärtige Amt (abgekürzt AA) ist die Zentrale des Auswärtigen Dienstes (oberste Bundesbehörde) und der seit dem Kaiserreich traditionelle Name für das deutsche Außenministerium.
  • einen Posten bekleiden; ein Amt innehaben 

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(Definition ergänzt von Kimberly am 19.03.2019)
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