Ausweispflicht
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Ausweispflicht
Definition, Bedeutung
Gemäß Â§ 1 PAuswG ist jede(r) Deutsche(r) ab seinem 16. Geburtstag verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen und auf Verlangen durch zuständige Beamte vorzulegen.Wer seinen Ausweis auf Verlangen nicht vorlegt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 PAuswG.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Ausweispflicht' trennt man wie folgt:
- Aus|weis|pflicht
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