Ausweispflicht

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Ausweispflicht

Definition, Bedeutung

Gemäß Â§ 1 PAuswG ist jede(r) Deutsche(r) ab seinem 16. Geburtstag verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen und auf Verlangen durch zuständige Beamte vorzulegen.

Wer seinen Ausweis auf Verlangen nicht vorlegt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 PAuswG.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ausweispflicht' trennt man wie folgt:

  • Aus|weis|pflicht
(Definition ergänzt von Greta am 27.02.2019)

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