Ausweisung

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Ausweisung

Definition, Bedeutung

Von Ausweisung spricht man, wenn der weitere Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland trotz Bestehen eines Aufenthaltstitels beendet wird, weil ein gesetzlicher Ausweisungsgrund besteht.

Die Ausweisungsgründe sind in den §§ 53 ff AufenthG aufgezählt. Ein Ausländer kann z.B. ausgewiesen werden, wenn er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist oder sonstige erheblichen Interessen Deutschlands beeinträchtigt werden (§ 55 AufenthG). Ein Ausländer ist z.B. auszuweisen, wenn er wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird (§ 53 AufenthG).

Genießt ein Ausländer besonderen Ausweisungsschutz, kann er nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit ausgewiesen werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Ausweisung' trennt man wie folgt:

  • Aus|wei|sung
(Definition ergänzt von Ceylin am 05.03.2019)
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