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Autor

Definition, Bedeutung

Ein Autor (lat.: auctor „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines Werkes. Dabei handelt es sich meist um Werke der Literatur im weitesten Sinn (Schriftsteller, Sachbuch-, Drehbuch-, Fernseh-, Opern- oder Bühnenautor). Seltener wird, mit einem deutlichen juristischen Beiklang, als Autor der Urheber eines Werkes der nichtliterarischen Kunst (z. B. Musik, Fotografie, Filmkunst) und der Wissenschaft verstanden (vgl. auch Softwareautoren, Gesetzesautoren). Unüblich scheint es auch zu sein, konkrete Poesie, visuelle Poesie oder Wortbilder als von Autoren geschaffen zu bezeichnen.

Geschichte

Das Verständnis von Autorschaft ist geschichtlichen Veränderungen unterworfen. Im Mittelalter verweisen die Begriffe Autor und Autorität mit großer Selbstverständlichkeit aufeinander. Der Rechtssprache entstammend, bezeichnet auctor den 'Urheber', 'Verfasser' oder 'Sachwalter' eines Werkes. Dabei schließt die Wortbedeutung, anders als in der Neuzeit, grundsätzlich den Aspekt der Autorität (auctoritas) ein: Verfasser sind gemeint, die hohes Ansehen erworben und breite Anerkennung gefunden haben.

Besonders die medialen Umbrüche von der Mündlichkeit zur Schrift und von der Handschrift zum Buchdruck förderten die Ablösung der Person des Autors und ihrer Autorität von ihrem (reproduzierbaren und vor Verfälschung zu schützenden) Werk, zunächst jedoch eher in Gattungen der theologischen und wissenschaftlichen Literatur. Erst seit der Genieästhetik des Sturm und Drang bildete sich ein Konzept des autonomen, schöpferischen, über sein Werk herrschenden belletristischen Autors heraus. Das 19. und 20. Jahrhundert bilden die Hochphase dieses emphatischen, idealisierten Autorbegriffs. Seit den 60er Jahren wurde Kritik an der Verabsolutierung der Autorpersönlichkeit laut (Roland Barthes,Michel Foucault).

In Teilen der Literaturtheorie (Erzähltheorie) wird zwischen Autor und Erzähler unterschieden: Der Autor ist der Schreibende des Textes und der Erzähler der Erzählende der Geschichte und ist dabei eine vom Autor geschaffene Instanz.

Der Begriff Autor wurde von Philipp von Zesen durch den Ausdruck Verfasser eingedeutscht.

Juristische Aspekte

Autorschaft umfasst in der Gegenwart ein Recht am geistigen Eigentum. Zum Schutz des Werkes dient das Urheberrecht und das Verwertungsrecht.

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(Definition ergänzt von Olivia am 18.02.2019)
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