Avalzins

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Avalzins

Definition, Bedeutung

Bei der Einräumung eines Avalkredits fällt ein Avalzins an. Dieser Avalkredit wird auch Bürgschaftskredit genannt, wird kein Geld hergegeben. Vielmehr bürgt eine Bank einem Dritten gegenüber dafür, daß ihr Kunde seine Schulden bezahlen wird. Die Bank stellt also ihren eigenen Kredit, d.h. ihren Namen, zur Verfügung. Die Provision für einen Avalkredit ist vergleichsweise gering. Die Höhe des Avalzins hängt vom Kreditinstiut ab.

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(Definition ergänzt von Paula am 19.03.2019)

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