Bürge
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Bürge
Definition, Bedeutung
- jemand, der sich bereiterklärt, zusammen mit dem Hauptschuldner für die Rückzahlung einer Schuld zu haften
- jemand oder etwas, der für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einsteht
- jmd., der für einen anderen bürgt
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bürge' trennt man wie folgt:
- Bür|ge
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