bürgerschreck

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bürgerschreck

Definition, Bedeutung

  • jmd., der durch sein unkonventionelles oder provozierendes Verhalten den Durchschnittsbürger erschreckt und in Abwehrhaltung drängt
  • Person, die sich nicht an gesellschaftliche Normen hält, die bewusst provoziert, um den Durchschnittsbürger zu verschrecken oder zu verärgern

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'bürgerschreck' trennt man wie folgt:

  • Bür|ger|schreck
(Definition ergänzt von Larissa am 02.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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