Bürgschaft
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Bürgschaft
Definition, Bedeutung
- Betrag, für den jmd. bürgt; eine bürgschaft von 10 000 €
- Betrag, über den eine Bürgschaft geleistet wird
- Deutschland, Rechtssprache: als akzessorisches Sicherungsmittel für eine Forderung dienender einseitig verpflichtender Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen darüber, dass der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger dazu verpflichtet, (subsidiär) für eine Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen
- Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.
- Garantie, Gewähr
- Haftung, Gewähr, Sicherheitsleistung; die bürgschaft für jmdn., für etwas übernehmen
- Vertrag, in dem sich jmd. verpflichtet, für jmdn. zu bürgen; eine bürgschaft unterschreiben
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bürgschaft' trennt man wie folgt:
- Bürg|schaft
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