Börsenrat

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Börsenrat

Definition, Bedeutung

Der Börsenrat ist ein nach § 2 BörsG von jeder deutschen Wertpapierbörse zu bildendes Gremium.

Der Börsenrat setzt sich aus allen an der Börse teilnehmenden teilweise konkurrierenden Gruppen, wie Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, Emittenten und Anlegern zusammen. Die Anzahl der Mitglieder aus den Reihen der Kreditinstitute ist auf maximal die Hälfte der Mitglieder des Rates beschränkt. Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter, die beide unterschiedlichen Interessengruppen angehören müssen. Zu den Aufgaben des Börsenrates zählen u.a. die Aufstellung einer Börsenordnung, die Regelung der Geschäfts- und Gebührenbedingungen und die Zulassung der Börsenhändler. Der Börsenrat bestimmt und überwacht die Geschäftsführung der Börse und arbeitet mit der Börsenaufsichtsbehörde zusammen

Anzeige

(Definition ergänzt von Willi am 03.03.2019)

Anzeige

Anzeige

Anzeige