Bündnisfall

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Bündnisfall

Definition, Bedeutung

  • Der Bündnisfall (lat. Casus Foederis – casus: der Fall, foedus: das Bündnis) bezeichnet in der diplomatischen Sprache den Begriff, der eine Lage kennzeichnet, in der eine von einem Staat aufgrund eines militärischen Beistandsvertrages eingegangene Verpflichtung wirksam wird, in einen Krieg einzutreten, den der jeweilige Bündnispartner führt, bzw.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bündnisfall' trennt man wie folgt:

  • Bünd|nis|fall
(Definition ergänzt von Enrico am 18.03.2019)
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