Bürgerhaus

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Bürgerhaus

Definition, Bedeutung

  • Haus eines Bürgers aus dem Mittelalter, das meist gleichzeitig dem Gewerbe und Wohnen diente
  • repräsentatives Wohnhaus eines Bürgers
  • Unter einem Bürgerhaus versteht man in der Kunstgeschichte das oftmals repräsentative Wohnhaus eines Stadtbürgers.
  • öffentliches Gebäude, das für Veranstaltungen genutzt wird

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bürgerhaus' trennt man wie folgt:

  • Bür|ger|haus
(Definition ergänzt von Devin am 04.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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